Wir sind Barrierefrei
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-wartburgkreis.de veröffentlichte Website des Jobcenters Wartburgkreis.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Leichte Sprache
Texte in leichter Sprache sind Pflicht für Internet-Seiten von Behörden. Behörden sind zum Beispiel: Ämter und Rathäuser. Die Pflicht für Texte in Leichter Sprache steht seit 2011 in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
- die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.
- Die Abkürzung ist: BITV 2.0
- Die BITV 2.0 ist das 1. Gesetz in Deutschland,
das sagt:
- Texte in Leichter Sprache sind Pflicht.
Die Texte in einfacher Sprache haben auch längere Sätze. Schwere Wörter können in einfacher Sprache vorkommen. Diese schweren Wörter müssen nicht immer erklärt werden. Texte in einfacher Sprache müssen nicht geprüft werden.
Als Jobcenter Wartburgkreis sind wir bemüht, unseren Internetauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Hierzu zählt ebenfalls die sogenannte leichte Sprache. Wir sind bemüht, die transportierten Inhalte so einfach und so kurz wie möglich zu erklären. Sollten Sie dennoch etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns an.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen rufen Sie uns gerne an.
Post-Anschrift
Jobcenter Wartburgkreis – Standort Bad Salzungen
Erzberger Allee 12
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 662480
Fax: 03695 662253
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.